Außerordentliche Kündigung – Diese Gesetze und Fallstricke sind zu beachten Word Vorlage hier kostenlos downloaden
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Wenn sich Angestellte nicht an die Vorgaben des Arbeitgebers halten, stehen Arbeitgebern verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, um den Mitarbeiter zur Besserung anzuhalten. Wenn sich das Fehlverhalten des Mitarbeiters jedoch nicht korrigieren lässt, können Arbeitgeber als letzte Maßnahme zur außerordentlichen Kündigung greifen. Dabei müssen Unternehmen allerdings einige wichtige Faktoren berücksichtigen, um sicherzustellen, dass die Kündigung rechtlich wirksam ist.
Das zeichnet eine außerordentliche Kündigung aus
Bei einer außerordentlichen Kündigung handelt es sich um die härteste Maßnahme, die eine Personalabteilung gegenüber einem Mitarbeiter ergreifen kann. Diese dient dazu, das Arbeitsverhältnis mit dem jeweiligen Mitarbeiter einseitig zu beenden. Der Begriff außerordentlich bedeutet in diesem Zusammenhang, dass das Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung beendet und die Kündigungsfrist nicht eingehalten wird.
Im Gesetz festgehalten sind die Rahmenbedingungen einer außerordentlichen Kündigung in § 626 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Da es sich in der Regel um eine sofortige Kündigung ohne Einhaltung der Kündigungsfrist handelt, muss es stets einen wichtigen Grund für die Kündigung geben. Eine ordentliche Kündigung unterscheidet sich im Hinblick auf eine außerordentliche Kündigung dahingehend, dass es immer zur Einhaltung der gesetzlich vorgegebenen Kündigungsfrist kommt. Dabei kann sich die Frist auch aus einer vertraglichen Regelung (§ 622 BGB) oder aus einem Tarifvertrag ergeben.
Mögliche Gründe für die sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Ein Arbeitgeber kann eine außerordentliche Kündigung nicht einfach so aussprechen, da es eines wichtigen Grundes bedarf. Ein wichtiger Grund ist im Sinne des Gesetzgebers ein Vorfall, der dafür sorgt, dass unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile eine Fortführung des Arbeitsverhältnisses als unzumutbar einzustufen ist. Grundsätzlich gilt, dass Arbeitgeber eine außerordentliche Kündigung aus personen-, verhaltens- oder betriebsbedingten Gründen aussprechen können.
Personenbedingte Gründe
Die außerordentliche Kündigung eines Mitarbeiters aus personenbedingten Gründen ist möglich, wenn bestimmte Umstände dafür sorgen, dass der jeweilige Mitarbeiter die zu erbringende Arbeitsleistung nicht dauerhaft leisten kann. Dies kann unter anderem durch die folgenden Umstände der Fall sein:
- Der Arbeitnehmer muss sich einer Haftstrafe stellen.
- Die fachliche oder persönliche Eignung reicht nicht aus, um den Arbeitspflichten nachzukommen.
- Der Arbeitnehmer verliert die erforderliche Approbation.
- Es kommt zu einem Verlust der Fahrerlaubnis (beispielsweise bei Berufskraftfahrern).
Wichtig zu wissen ist hierbei, dass es einige rechtliche Fallstricke gibt, sodass eine rechtliche Beratung vor der Aussprache der außerordentlichen Kündigung zu empfehlen ist. Auf diese Weise lässt sich eine Kündigungsschutzklage vermeiden.
Verhaltensbedingte Gründe
Verhaltensbedingte Gründe greifen, wenn es zu einer absichtlichen oder fahrlässigen Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten des Arbeitnehmers kommt. Im Gesetz gibt es keine nähere Definition, wann ein Arbeitgeber aufgrund von verhaltensbedingten Gründen außerordentlich kündigen darf – Allerdings kann aus den Entscheidungen von Arbeitsgerichten abgeleitet werden, in welchem Fall ein solcher Grund vorliegt. Hierzu zählen unter anderem die folgenden Situationen:
- Der Mitarbeiter verweigert dauerhaft die Durchführung der vereinbarten Arbeit.
- Es kommt zur Unterschlagung oder zum Diebstahl von Firmeneigentum.
- Der Mitarbeiter beurlaubt sich eigenständig, ohne Einverständnis des Arbeitgebers.
- Vorgesetzte werden grob beleidigt.
- Der Mitarbeiter ist in Betrügereien oder Bestechungen verwickelt.
- Es kommt zur sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz durch den Mitarbeiter.
- Der Mitarbeiter kommt wiederholt zu spät.
Betriebsbedingte Gründe
Grundsätzlich gilt, dass der Arbeitgeber das Betriebsrisiko nicht auf seine Angestellten abwälzen darf. Dementsprechend ist eine außerordentliche Kündigung aus betriebsbedingten Gründen in der Regel nicht möglich. Es gibt allerdings eine Ausnahme von dieser Regelung. Kann der zu kündigende Mitarbeiter aufgrund eines Tarifvertrags nicht im Rahmen einer ordentlichen Kündigung aus dem Betrieb ausgeschlossen werden und der Arbeitgeber müsste den Mitarbeiter weiterhin vergüten, obwohl eine Beschäftigungsmöglichkeit nicht gegeben ist, liegt ein betriebsbedingter Grund vor. Ein konkretes Beispiel hierfür wäre ein deutlicher Rückgang an Aufträgen, sodass der Arbeitgeber keine Möglichkeit hat, den jeweiligen Mitarbeiter weiterzubeschäftigen.
Vermeidung häufiger Fallstricke
Eine außerordentliche Kündigung ist wirksam, wenn der Arbeitnehmer vorsätzlich oder fahrlässig seine arbeitsrechtlichen Pflichten vernachlässigt. Dies muss der Arbeitgeber allerdings nachweisen können, um die Kündigung durchzuführen. Damit eine außerordentliche Kündigung rechtlich wirksam ist, müssen neben einem wichtigen Grund weitere Voraussetzungen erfüllt sein. Zu diesen zählt, dass das Kündigungsschreiben dem zu kündigenden Arbeitnehmer innerhalb eines Zeitraums von 14 Tagen zugestellt werden muss. Für den Fall, dass diese Frist verpasst wird, ist die Kündigung unwirksam.
Sollte es innerhalb des Unternehmens einen Betriebsrat geben, muss eine Anhörung vor der außerordentlichen Kündigung durchgeführt werden, damit diese ihre Wirksamkeit nicht verliert. Wichtig zu wissen ist ebenfalls, dass eine solche Kündigung immer schriftlich und mit Unterschrift zugestellt werden muss. Eine elektronische Übermittlung ist in diesem Fall nicht zulässig.
Nutzung von Vorlagen für die außerordentliche Kündigung
Es ist von großer Bedeutung, dass Arbeitgeber die außerordentliche Kündigung rechtssicher gestalten, damit es später zu keinen Klagen kommt. Damit solche Kündigungen rechtssicher formuliert werden, können Unternehmen eine Vorlage für die außerordentliche Kündigung nutzen. Ein wesentlicher Vorteil solcher Vorlagen besteht darin, dass Arbeitgeber bei der Erstellung einer außerordentlichen Kündigung viel Zeit sparen. Auch die Fehleranfälligkeit reduziert sich, da nicht jedes Mal ein neues Dokument erstellt werden muss.
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